AGB
Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Geltungsdauer
Für alle Angebote, Lieferungen, Werk-, Dienst- u. Agenturleistungen der Firma Jenkes-Werbungsind allein die folgenden Bedingungen verbindlich. Durch ihr Vorliegen werden dieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen davon, insbesondere auchGeschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichenZustimmung durch die Firma Jenkes-Werbung und gelten auch dann immer nur für denjeweiligen Einzelfall. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt denanderen Teil der Klausel(n) nicht
2. Gegenstand
Gegenstand der Bedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit der Firma Jenkes-Werbung aufden Gebieten der Werbegestaltung, Werbeberatung, Design, Schilder- u.Lichtreklameherstellung, Beschriftungstechnik, Fahrzeug-, Fassaden-, Banden-, Planen- undFensterbeschriftung, Layout-Erstellung, der Buchstabentechnik, Montage u. Druckvorlagenstellung.
3. Urheberrecht - Abwicklung
An allen Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Schaltbildern, Kostenvoranschlägen, Statiken etc.behält sich die Firma Jenkes-Werbung das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die vorgenanntenZeichnungen etc. dürfen keiner dritten Person zugänglich gemacht werden. Weitere Verwendungdes Entwurfes etc. ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmungder Firma Jenkes-Werbung . Skizzen, Entwürfe, Probeschilder etc. werden, sollte keinegegenteilige Vereinbarung getroffen worden sein, nach Aufwand berechnet Alle Unterlagen sind,sofern eine Auftragserteilung gegenüber der Firma Jenkes-Werbung nicht erfolgt, unverzüglichzurückzugeben. Ideen, Entwürfe, Konzepte, Muster, Produkte und Leistungen jeder Art werdenvon der Firma Jenkes-Werbung nur gegen Berechnung erbracht Diese dürfen weder vervielfältigt,noch nachgeahmt oder verändert werden. Eine Übertragung der Rechte der Firma Jenkes-Werbung kann nur schriftlich gegen besondere Vergütung erfolgen. Auch durch Bezahlungerwirbt der Besteller nur das eingeschränkte Nutzungsrecht für den jeweils konkretenAuftragszweck. Bei Nachauflagen und erweiterten Verwendungszwecken etc. steht der FirmaJenkes-Werbung , je nach Nutzungsgrad eine Nachberechnung des Honorars in Höhe von 5 bis50 % zu. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber genau zu überprüfen, auch auf denVerwendungszweck des Gesamtauftrages hin. Fehlerkorrekturen sind deutlich zu kennzeichnen,denn sie sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Grundsätzliche - oder spätere -Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Für Ausführungen nach vom Besteller eingereichtenVorgaben hat dieser allein die Sorgfaltspflicht Durch die Firma Jenkes-Werbung geschaffeneWerbemittel kann diese signieren (Urheberrecht), mit Fabrikationstext versehen und auch imRahmen ihrer Eigenwerbung verwenden.
4. Treubindung
Die Treubindung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet die Firma Jenkes-Werbung zueiner objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifftinsbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Personen und Unternehmendurch die Firma Jenkes-Werbung , z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion oderDruckereiauswahl usw. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklichvorbehalten hat, erfolgt die Auswahl dritter unter der Berücksichtigung des Grundsatzes einesausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne desVertragspartners.
5. Media- und Druckereiaufträge
Aufträge an Werbeträger und Druckereien etc. erteilt die Firma Jenkes-Werbung im eigenenNamen und für eigene Rechnung zu den, für den Vertragspartner günstigsten, tariflichenBedingungen. Die Firma Jenkes-Werbung berechnet insoweit zusätzlich ihre Aufwendungengemäß individual vertraglicher Vereinbarung.
6. Geheimhaltung
Die Firma Jenkes-Werbung ist im Rahmen eines Vertrages zur Geheimhaltung aller ihr bei derZusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners verpflichtet.Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung des Vertrages heranzieht, verpflichtet sie diese zurgleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltung besteht auch nachvertraglich.
7. Genehmigungspflicht
Es besteht für die Anbringung von Schildern- und Lichtreklame / Außenwerbung eine öffentlichrechtlicheGenehmigungspflicht. Zur Einholung der jeweiligen Genehmigungen ist derVertragspartner auf eigene Rechnung verpflichtet, eine entgegenstehende Vereinbarung mussausdrücklich erfolgen. Die Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Anträge kann, gegenBerechnung der entstehenden Kosten und ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners, durch dieFirma Jenkes-Werbung erfolgen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Anträge zeichnet derVertragspartner verantwortlich. Bei Auftragserteilung versichert der Vertragspartner, dassgenehmigungsrechtliche Bedenken für die Durchführung des Vertrages nicht bestehen und erdieses vorher geprüft hat bzw. Genehmigungen eingeholt hat. Eine etwaige spätere Versagung derGenehmigung berührt die Verpflichtung des Vertragspartners zur Erfüllung nicht
8. Handelsübliche Abweichungen - Schönheitsfehler
Farben und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede zum Muster aufweisen, diedurch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Auch können Lieferqualitätendurch Vorlieferanten ohne Verschulden der Firma Jenkes-Werbung abweichen. Dafür übernimmtdiese keine Haftung. Bei Werbeanlagen in denen Kunststoffe und Acrylgläser verarbeitet werden,können geringfügige Kratzer, Haarrisse, Einschlüsse oder Pickel auftreten. Derartige, geringfügigeMängel berechtigen nicht zur Mangelrüge. Dabei ist von dem vertraglichen Zweck der Anlageauszugehen, ob nämlich durch derartige Mängel die Werbewirkung beeinträchtigt wird(geringfügige Beeinträchtigungen können z.B. bei einer hoch angebrachten Anlage nicht mehrerkannt werden). Auszugehen ist danach immer von der konkreten Anlage / Schild und einerWerbebeeinträchtigung durch einen Mangel. Durch den Maßstab der Entwürfe bedingt, kann es zuAbweichungen kommen. Ebenso ist es möglich, das der Folienfarbton der Beschriftung nicht genaumit den HKS-Farben des Papierdrucks oder DIN RAL übereinstimmt Diese Abweichungen könnenalso nicht zur Reklamation der Anlage / Schilder- u./o. Lichtreklame, der Fahrzeug- o.Folienbeschriftung etc. führen.
9. Haftung – Mängelrügen
Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftet die Firma Jenkes-Werbung demVertragspartner gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es ist nicht Aufgabe derFirma Jenkes-Werbung , die vertragliche Vereinbarung auf die wettbewerbsrechtlicheZulässigkeit zu überprüfen. Soweit die Firma Jenkes-Werbung Subunternehmer in dieAuftragsabwicklung einschaltet, haftet sie nicht für Fehler, Schäden oder Versäumnisse, diedurch diese Dritten verursacht wurden. Etwaige Ersatzansprüche gegen diese gelten schon jetztals an den Vertragspartner / Auftraggeber wirksam abgetreten. Der Vertragspartner hat diegegenständliche Leistung der Firma Jenkes-Werbung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchenund offensichtliche Mängel binnen drei Werktagen nach Zugang durch schriftliche Anzeige zurügen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamtenAuftragserfüllung. Es kann Minderung, nicht aber Schadensersatz gefordert werden. Beifristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 459 Abs. l BGB wird dieFirma Jenkes-Werbung auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl Ersatzlieferung vornehmen. Schlägtdie Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner WahlHerabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sofern eineEigenschaft im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB zugesichert ist, sind Schadensersatzansprüche ausden §§ 463,480 Abs. 2 BGB nicht ausgeschlossen. Zugesicherte Eigenschaften müssenausdrücklich als solche vereinbart worden sein. Eigenschaften von Proben und Mustern gelten alsnicht zugesichert ( § 494 BGB ist ausgeschlossen). Eine Bezugnahme auf DIN-Normen undähnliches beinhalten nur eine nähere Warenbezeichnung und begründet ebenfalls keineZusicherung, es sei denn, die Zusicherung wurde ausdrücklich vereinbart. Mit Ausnahme derSchadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind alleSchadensersatzansprüche des Vertragspartners (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschuldenbei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiver Vertragsverletzung, unerlaubtenHandlungen) gegen die Firma Jenkes-Werbung als auch gegen deren Erfüllungs- undVerrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder groberFahrlässigkeit der genannten Personen. Bei Verzug und Unmöglichkeit besteht Haftung auch beiFahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwendungen für eine Deckungsvereinbarung odereine Ersatzvornahme.
10. Kostenermittlung - Preisgestaltung
Die im Angebot der Firma Jenkes-Werbung aufgeführten Preise verstehen sich ausschließlichMontage und zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Bei Anlagen, welche einschließlich Montage u.Hochspannungsinstallation geliefert werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohneNiederspannungs-, Hochspannungs-, Schaft- u. Erdschutzleitung, erforderlicher Gerüststellungsowie etwa anfallender Maurer-, Stemm-, Verputz- und Dachdeckerarbeiten. Der Netzanschlusstechnischer Anlagen erfolgt It. DIN VDO durch einen autorisierten Elektrobetrieb auf Kosten desVertragspartners. Die in den Angeboten der Firma Jenkes-Werbung angeführten Preise gelten,wenn nicht anders vereinbart, ab Betrieb des Lieferers, ausschließlich Transport und Verpackungsowie evtl. Eilzuschläge. Lieferungen reisen auf Risiko und Gefahr des Empfängers. DieKostenerfassung innerhalb der umfangreichen Leistungspalette der Firma Jenkes-Werbung kannwie folgt einzeln berechnet werden:a) Agenturleistungen: Honorar für Konzeption / Vorausentwicklungen,b) Herstellungskosten: Produktionsvorlagen / Endproduktionen.Mit der Vorlage eines Entwurfes bei Agenturleistungen, oder einer Korrekturvorlage beiHerstellungsaufträgen, sind 30 % des gesamten Auftragswertes zur Deckung der Vorlaufkostenfällig. Die Restsumme ist sofort bei Lieferung / Rechnungsstellung zahlbar. Im Falle eines Stornosdurch den Vertragspartner bekommt die Firma Jenkes-Werbung jegliche bis dahin angefallenenKosten erstattet. Es werden für Offerten u. Auftragsbestätigungen immer gültigeTageskalkulationen angewandt, die bei Lieferung ohne weitere Rücksprache angepasst werdenkönnen, wenn sich zwischenzeitlich die Gestehungskosten durch Tarifänderungen oderVorlieferanten verschoben haben sollten. Alle Angebote sind für die Firma Jenkes-Werbunggrundsätzlich freibleibend.
11. Lieferfristen
Eine schriftlich vereinbarte Lieferzeit beginnt frühestens mit Vorliegen aller vom Vertragspartnerbeizubringenden Unterlagen und Produktionsfreigabe, samt dessen Anzahlung. Lieferverzugkann mit 3 Wochen Nachfrist durch Einschreiben angemeldet werden. Bei höherer Gewalt,Streiks u./ o. Verschulden durch Vorlieferanten sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die FirmaJenkes-Werbung ist zu Teillieferungen berechtigt die als eigenständiges Geschäft abgerechnetwerden.
12. Zahlungsbedingungen – Verzug
Alle Rechnungen sind unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen sofort ab Rechnungszugangzahlbar, weil lohnintensiv Skonti u. Zahlungsziele müssen von Fall zu Fall schriftlich vereinbartwerden. Jede Einzelleistung Lieferung gilt als gesonderter Auftrag. Bis zur endgültigenRegulierung gilt Eigentumsvorbehalt. Zahlungsverzug setzt 20 Tage nach Rechnungsdatum ein.Unabhängig der Geltendmachung von Inkassogebühren oder eines höheren Schadens, werdenbei Verzug in Folge Mahnung, ohne besondere Ankündigung, Verzugszinsen berechnet (3 %über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank). Im Falle eines Zwangsinkassoswerden alle weiteren offenen Rechnungen des Vertragspartners automatisch einbezogen. DieFirma Jenkes-Werbung ist berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit dieDurchführung des Vertrages einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und die Firma Jenkes-Werbung ihrerseits bereits an den jeweiligen Lieferanten Abschlagszahlungen leisten muss. Wirdder Firma Jenkes-Werbung Vermögensverfall des Vertragspartners bekannt, oder enthält derAuftrag ganz besondere Nebenkosten, ist abweichend von Ziff. 10 der Endbetrag desGesamtauftrags, oder Teile davon, auf Anforderung hin sofort zahlbar
13. Einspruch - Erfüllungsort - Salvatorische Klausel
Einspruch gegen die Rechnungsstellung sollte nur begründet und unverzüglich erfolgen.Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Teile Kempen. Sollten Bestimmungen diesesVertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit späterverlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Dasgleiche gilt soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle derunwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücken soll eine angemessene Regelung treten.
Stand: November 2008